Das E-Rezept in der Versandapotheke

 Das elektronische Rezept (E-Rezept) in der Apotheke

Neben der elektronischen Patientenakte (ePA) ist das elektronische Rezept ein Baustein der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen.

Nach Abschluß der Testphase werden inzwischen weitgehend von Ärzten
E-Rezepte ausgestellt und von Apotheken beliefert. Das E-Rezept löst für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen rosa Kassenrezept (Muster 16) ab. Das elektronische Rezept wird zunächst für das Verordnen von verschreibungspflichtigen Medikamenten zu Lasten gesetzlicher Krankenkassen verwendet. Das Ausstellen von E-Rezepten für Privatversicherte ist bereits möglich, wird aber noch nicht über ein zentrales Portal abgewickelt.

Weitere Funktionen und Erweiterungen des elektronischen Kassenrezepts sind für die Folgejahre geplant. So wird es in Zukunft auch möglich sein, individuelle Rezepturen, Hilfsmittel und Betäubungsmittel auf einem E-Rezept zu verordnen. Das Anbinden weiterer Leistungserbringer wie z.B. Sanitätshäuser, Orthopädietechniker, Hörgeräteakustiker, Pflegedienste, Physiotherapeuten ist geplant.

Wie erhalte ich ein elektronisches Rezept?

Das E-Rezept wird von der Arztpraxis erzeugt und in einem zentralen Speicher abgelegt. Das eigentliche Rezept ist also eine Datei. Es wird nicht mehr dem Patienten ausgehändigt, sondern verbleibt bleibt im System der Gematik. Der Patient erhält nur den von ihm gewählten Zugang zum Rezept.

Wir löse ich ein E-Rezept ein?

Der Patient hat mehrere Möglichkeiten das Rezept einzulösen.  

- Kassenversicherte können die E-Rezept-App der Gematik GmbH, ihrer Krankenkasse oder Apotheke auf Ihr Smartphone laden und den Rezeptcode auf das Smartphone erhalten. Nutzer der Apps anderer Anbieter können zum Teil vorerst nur ein Bild des Rezeptcodes machen. Ein direkter Zugriff ist dabei noch nicht möglich. Die ersten Anbieter von Apotheken-Apps haben inzwischen mit dem card link-Verfahren eine Möglichkeit geschaffen, unabhängig von der Gematik-App mit einem Smartphone E-Rezepte abzuholen und an eine Apotheke zu senden.
- Die elektronische Gesundheitskarte kann in der Apotheke vorgelegt werden. Der Patient gibt das Rezept frei und die Apotheke holt das Rezept von einem zentralen Rechner ab und beliefert die verordneten Medikamente.
- Versicherte ohne Smartphone oder einer älteren Version der Chipkarte können in der Arztpraxis einen Ausdruck mit einem Code erhalten. Mit diesem 2D-Code auf Papier kann die Apotheke das Rezept aus dem System abholen und die Medikamente ausgeben. Der Ausdruck des E-Rezeptcodes kann gescannt oder fotografiert werden und einer Apotheke per Fax, Email etc. gesendet werden. Dies kann hilfreich sein, wenn der Patient nicht mobil ist, wenn er in einem anderen Ort oder im Ausland ist. Kunden unserer Versandapotheke nutzen diese Möglichkeit bereits.

Welche Art des Zugangs zum E-Rezept gewählt, wird entscheidet weiter der Patient. Für den vollen Funktionsumfang einer App benötigen gesetzlich Versicherte die neue elektronische Gesundheitskarte (Chipkarte) mit NFC-Schnittstelle. Diese Karte und eine persönliche PIN können gesetzliche Versicherte schon jetzt bei ihrer Krankenkasse beantragen. Schrittweise werden alle gesetzlich Versicherten mit diesen neuen Karten ausgestattet.

Der Patient entscheidet auch, ob alle oder nur ein Teil der verordneten Medikamente beliefert werden sollen. Dies kann nützlich sein wenn, der Patient noch einen Vorrat hat oder die Einnahme nicht wünscht. Der Patient hat also die gleiche Wahlfreiheit, die er bei einem rosa Rezept auch hatte. Zusätzlich ist es mit dem E-Rezept möglich, die verordneten Medikamente in verschiedenen Apotheken einzulösen. Das kann hilfreich sein, falls eine Apotheke nicht alle verordneten Medikamente vorrätig hat und eine weitere Apotheke das fehlende Medikament vorrätig hat oder beschaffen kann. Mit einem rosa Kassenrezept ist das nicht möglich.

Kann man ein E-Rezept für andere Personen einlösen?


Das Einlösen ärztlicher Verordnungen durch andere Personen ist weiter möglich. Das Einlösen mit der Versichertenkarte oder das Vorlegen des Ausdrucks mit dem Rezeptcode sind sicher die einfachsten Varianten. Die E-Rezept-App der Gematik sieht eine Familienfunktion vor, mit der Verwandte, Nachbarn und Freunde auch die vom Arzt verordneten Medikamente abholen können.

Wie lange ist ein elektronisches Rezept gültig?

Rezepte sind prinzipiell drei Monate bzw. 92 Kalendertage gültig. Ein Kassenrezept ist 28 Tage gültig. Nach Ablauf der Einlösefrist kann es als Privatrezept in einer Apotheke eingereicht werden.

Wie lange werden meine Rezeptdaten gespeichert?

Eingelöste Rezepte werden automatisch nach 100 Tagen gelöscht.  Zusätzlich kann der Patient in einer App jederzeit selbst sein Rezept löschen.
Jeder Patient kann entscheiden, ob die für Ihn ausgestellten Rezepte in die elektronische Patientenakte (ePA) übertragen werden. Dort kann der behandelnde Arzt die aktuell und in der Vergangenheit eingenommenen Medikamente einsehen.
Die Apotheke muß die mit der Belieferung eines Rezepts entstandenen Daten datenschutzkonform speichern. Das Verarbeiten der Daten z.B. für steuerliche Meldungen muß anonymisiert erfolgen.

Kann ein E-Rezept mehrfach eingelöst werden?

Ein E-Rezept ist eine einmalige Verordnung. Nach Aufbrauchen der verschriebenen Medikamente muß ein neues Rezept ausgestellt bzw. erzeugt werden. Hier muß man zwischen Folgerezepten und echten Wiederholungsrezepten unterscheiden. Folgerezepte können nach Ermessen des Arztes im gleichen Quartal ohne erneutes Vorlegen der Gesundheitskarte ausgestellt werden. Für ein Rezept im Folgequartal muß bei einem Arztbesuch die Gesundheitskarte wieder vorgelegt und eingelesen werden.
Ein für die Zukunft geplantes Wiederholungsrezept kann für bis zu drei Wiederholungen des Rezepts für bis zu einem Jahr verordnet werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für das Ausstellen und Beliefern von Wiederholungsrezepten sind bereits geschaffen worden.

Dr. Ralph Roeder

Versandapotheke Parcelmed

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